Im Falle der Ehescheidung stellt sich die Frage, ob der beschenkte Ehegatte ein während der Ehe geschenktes Grundeigentum an den anderen Ehegatten zurückübertragen muss. Dies kann der Fall sein, wenn der schenkende Ehegatte ansonsten über keine ausreichende Altersvorsorge verfügt und die Durchführung des Zugewinnausgleichs allein zu einem schlechthin unangemessenen und untragbaren Ergebnis führt (so aktuell OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.2024 - 13 UF 65/23).