Divolex Scheidungsanwälte

Gemeinsame Schulden der Eheleute -

wer haftet nach der Scheidung?

In Zeiten einer funktionierenden Ehe nehmen Ehegatten häufig Kredite auf, um den Kauf von Fahrzeugen, Hausrat oder Immobilien zu finanzieren. Ist der Ehemann der Alleinverdiener, fällt die Zahlung der Kreditraten in seine Zuständigkeit. In der Regel gibt es keine Verpflichtung des anderen Ehegatten sich an der Zahlung dieser Raten zu beteiligen.

Mit dem Scheitern der Ehe und insbesondere mit rechtskräftiger Scheidung gibt es keinen Grund mehr, dem - verdienenden - Ehegatten die Belastung allein aufzubürden. Ist nichts Abweichendes vereinbart oder die Kreditzahlung bereits bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen berücksichtigt worden, kann der zahlende Ehegatte die Hälfte der Kreditraten vom anderen Ehepartner erstattet verlangen. Dies ist eine Folge des Grundsatzes des Gesamtschuldnerausgleichs (§ 426 Abs. 1 BGB).

Dies hat das OLG Brandenburg im Beschluss vom 26.03.2015 (9 UF 240/14) entschieden. Getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten ist anzuraten, sich in solchen Fällen fachkundig beraten zu lassen.

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