Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Oft passieren bei der Berechnung Fehler. So hat der BGH kürzlich entschieden, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten darstellen (BGH, Urteil vom 26.05.2021, IV ZR 174/20).Gleiches gilt z. B. für die Gerichtskosten einer Testamentseröffnung oder ein Vermächtnis. Sie treffen zwar den Erben, führen aber nicht zu einer Verringerung der Pflichtteilshöhe.