Divolex Scheidungsanwälte

Verfügung über Kontoguthaben

des Kindes - Vorsicht!

Die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind umfasst sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge. Auf den Namen des Kindes werden häufig Sparkonten eingerichtet, damit Eltern, Großeltern oder Paten dort für das Kind Geld einzahlen. Nicht selten kommt es vor, dass Eltern Geld von einem solchen Konto abheben. Bei solchen Verfügungen ist äußerste Vorsicht am Platze. Heben Eltern für eigene Zwecke Geld ab, sind die Gelder regelmäßig wieder zurückzuführen. In einem solchen Falle handeln Eltern pflichtwidrig.Dies hat das OLG Frankfurt in einem Beschluss vom 28.05.2015 (5 UF 53/15) entschieden.

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