Oft ist die praktische Umsetzung des letzten Willens problematisch, wenn die Erben keine persönliche Beziehung zum Erblasser hatten, die Erben untereinander zerstritten, minderjährig oder behindert sind. Hier ist Streit und die Einflussnahme dritter oder staatlicher Stellen vorprogrammiert. Um dies zu vermeiden, kann in einem Testament oder Erbvertrag ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden.
Der Testamentsvollstrecker ist so etwas wie der verlängerte Arm des Verstorbenen. Er hat die Aufgabe, die vom Verstorbenen in der letztwilligen Verfügung niedergelegten Punkte umzusetzen. Dazu nimmt er die Erbschaft in Besitz, regelt die anstehenden Aufgaben z. B. die Bestattung, Auflösung der Wohnung oder Verkauf einer im Nachlass befindlichen Immobilie, und verteilt schließlich das Erbe.
Wenn ein Testamentsvollstrecker den Erben „vor die Nase gesetzt“ wird, sorgt dies nicht immer für Freude, so dass beim Testamentsvollstrecker neben Durchsetzungsstärke auch Moderationsfähigkeiten gefragt sind. Da der Testamentsvollstrecker zudem zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten hat, ist es sinnvoll, einen spezialisierten und zertifizierten Rechtsanwalt mit der Aufgabe des Testamentsvollstreckers zu betrauen.