In Zeiten einer funktionierenden Ehe nehmen Ehegatten häufig gemeinsame Kredite auf, um den Kauf von Fahrzeugen, Hausrat oder einer Immobilie zu finanzieren. Mit dem Scheitern der Ehe gibt es keinen Grund mehr, dass ein Ehegatte weiter Kreditverbindlichkeiten alleine trägt. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist und die Kreditzahlung nicht bei einer Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird, kann der zahlende Ehegatte die Hälfte der Kreditraten vom anderen Ehepartner im Wege des sog. Gesamtschuldnerausgleiches erstatt verlangen.