Divolex Scheidungsanwälte

Kindesunterhalt ist auch für eine Erstausbildung möglich, die nach 3-jähriger Verzögerung durch Praktika aufgenommen wird.

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 03.07.2013 -XII ZB 220/12 - einem Kind, das seine Erstausbildung 3 Jahre lang durch Praktika verzögert hat, Unterhalt zugesprochen. Zur Begründung führt der BGH aus, dass Bewerber mit einem schwachen Schulabgangszeugnis verstärkt darauf angewiesen seien, durch Motivation und Interesse an dem Berufsbild zu überzeugen. Dies könne auch durch vorgeschaltete Berufsorientierungspraktika oder durch Einstieg über eine zunächst ungelernte Aushilfstätigkeit gelingen. Entscheide sich das Kind für einen solchen Werdegang, bedeute dies keine nachhaltige Verletzung der Ausbildungsobliegenheit. Es müsse nur das Bemühen um das Erlangen eines Ausbildungsplatzes deutlich werden.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.