Divolex Scheidungsanwälte

Zugewinn- und Versorgungsausgleich - "Geschwister" im Scheidungsverfahren

Zwei verschiedene Regelungssysteme, aber ein Gedanke: Die in der Ehe geschaffenen Vermögenswerte und Versorgungsanrechte sollen zwischen den Ehegatten fair ausgeglichen werden. Wenn nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart ist (z.B. Gütertrennung), gilt der Grundsatz der hälftigen Teilhabe. Allerdings erfolgt der Ausgleich beim Zugewinn - und beim Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Regeln. Dabei kann es im Einzelfall zu unerwünschten Ergebnissen kommen, wenn etwa zwei Beamte beteiligt sind und das Familiengericht (was es mangels anderer Bestimmung tun muss!) beiden Beteiligten Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. Durch vertragliche Vereinbarung kann eine solche Folge, etwa über den Zugewinnausgleich, vermieden werden. Fachkundige Beratung ist bei dieser komplizierten Materie dringend anzuraten. Denn wird eine gerichtliche Entscheidung erst rechtskräftig, lässt sich das Ergebnis kaum noch korrigieren.

Schenkungen an das Schwiegerkind? Vorsicht!

Größere Anschaffungen stoßen bei jungen Ehen häufig auf ein Problem: Es fehlt das Geld. Bevor teure Bankkredite in Anspruch genommen werden, fragt man die Eltern bzw. Schwiegereltern. Die Bereitschaft, das eigene Kind zu unterstützen, ist naheliegend. Da das Objekt der Begierde meist von beiden Kindern angeschafft wird (z.B. Haus oder Auto), wird an beide gezahlt. Regelmäßig wird aber vergessen, für den Fall Vorsorge zu treffen, dass die Ehe des Kindes mit dem Schwiegerkind scheitert. Ist bei der Zuwendung nichts ausdrücklich über eine Rückzahlung vereinbart worden, ist die Rückforderung schwierig. In einem Fall, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte (11 U 153/15), hatte der Schwiegervater mit dem Schwiegerkind einen Darlehensvertrag abgeschlossen und das Darlehen gekündigt, als die Ehe mit dem eigenen Kind scheiterte. Mit seinem Einwand, das Geld sei doch geschenkt worden, wurde der Schwiegersohn nicht gehört. Eltern/Schwiegereltern ist deshalb dringend anzuraten, vor der Zahlung größerer Beträge an das Schwiegerkind - allein oder zusammen an das eigene Kind - klare schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Eltern sind ihren Kindern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet. Der betreuende Elternteil eines minderjährigen Kindes kommt seiner Verpflichtung regelmäßig durch die Betreuung und Versorgung des Kindes nach. Der nicht betreuende Elternteil hat den Barunterhalt zu leisten. Bis zu einem Monatseinkommen von 5.100,00 EUR richtet sich die Höhe des Unterhaltes nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Dieser Verteilung der Unterhaltspflichten liegt die Überlegung zugrunde, dass der betreuende Elternteil meist weniger verdient als der Barunterhaltspflichtige. Allerdings sind auch Konstellationen denkbar, bei denen der betreuende Elternteil erheblich mehr verdient als der andere. Erreicht das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils mindestens das 3-fache des an sich Barunterhaltspflichtigen, kommt die alleinige Haftung des betreuenden Elternteils für den Barunterhalt in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat dies in seiner Entscheidung vom 10.07.2013 (AZ XII ZB 297/12) entschieden. Zuletzt hat dies das OLG Dresden im Beschluss vom 04.12.2015 (20 UF 875/15) bekräftigt.

Wege aus der Krise - Mediation und Paargespräche

Gehen oder bleiben? Die Entscheidung für oder gegen eine in die Krise geratene Ehe oder Partnerschaft fällt schwer.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs

bei grober Unbilligkeit

Bestandteil des Ehescheidungsverfahrens ist, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben, der Versorgungsausgleich. Dabei werden alle Renten- und Versorgungsanwartschaften der Eheleute, bezogen auf die Ehezeit, ausgeglichen. Damit soll gewährleistet sein, dass am Ende der Ehe jeder Ehegatte an dem Zuwachs an Versorgungsanrechten des anderen Ehegatten teilnimmt. Von dieser grundsätzlichen Regelung gibt es aber Ausnahmen. Hat ein Ehegatte für Verbindlichkeiten, die vom anderen Ehegatten durch Straftaten verursacht worden sind, zu haften, kann der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen werden. In dem vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall (13 UF 156/14) hatte der Ehemann als Finanzbeamter Steuerhinterziehungen und Untreue in einer Höhe von ca. 1,5 Millionen begangen. Da die veruntreuten Beträge überwiegend über das gemeinsame Konto der Eheleute liefen, wurde die Ehefrau nahezu in voller Höhe auf Rückzahlung in Anspruch genommen. Das OLG Brandenburg sah in diesem Fall die Voraussetzungen einer groben Unbilligkeit als erfüllt an, da die Belastung der Ehefrau weit über das hinausgeht, was in einer Ehe noch üblich ist.

Gemeinsame Schulden der Eheleute -

wer haftet nach der Scheidung?

In Zeiten einer funktionierenden Ehe nehmen Ehegatten häufig Kredite auf, um den Kauf von Fahrzeugen, Hausrat oder Immobilien zu finanzieren. Ist der Ehemann der Alleinverdiener, fällt die Zahlung der Kreditraten in seine Zuständigkeit. In der Regel gibt es keine Verpflichtung des anderen Ehegatten sich an der Zahlung dieser Raten zu beteiligen.

Mit dem Scheitern der Ehe und insbesondere mit rechtskräftiger Scheidung gibt es keinen Grund mehr, dem - verdienenden - Ehegatten die Belastung allein aufzubürden. Ist nichts Abweichendes vereinbart oder die Kreditzahlung bereits bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen berücksichtigt worden, kann der zahlende Ehegatte die Hälfte der Kreditraten vom anderen Ehepartner erstattet verlangen. Dies ist eine Folge des Grundsatzes des Gesamtschuldnerausgleichs (§ 426 Abs. 1 BGB).

Dies hat das OLG Brandenburg im Beschluss vom 26.03.2015 (9 UF 240/14) entschieden. Getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten ist anzuraten, sich in solchen Fällen fachkundig beraten zu lassen.

Verfügung über Kontoguthaben

des Kindes - Vorsicht!

Die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind umfasst sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge. Auf den Namen des Kindes werden häufig Sparkonten eingerichtet, damit Eltern, Großeltern oder Paten dort für das Kind Geld einzahlen. Nicht selten kommt es vor, dass Eltern Geld von einem solchen Konto abheben. Bei solchen Verfügungen ist äußerste Vorsicht am Platze. Heben Eltern für eigene Zwecke Geld ab, sind die Gelder regelmäßig wieder zurückzuführen. In einem solchen Falle handeln Eltern pflichtwidrig.Dies hat das OLG Frankfurt in einem Beschluss vom 28.05.2015 (5 UF 53/15) entschieden.

Kein Ehegattenunterhalt

nach langjähriger Trennung?

Getrennt lebende Eheleute sind einander im Rahmen ihrer Bedürftigkeit einerseits und Leistungsfähigkeit andererseits zum Unterhalt verpflichtet. Von diesem Grundsatz kann es allerdings Ausnahmen geben. So hat das OLG Bamberg mit Beschluss vom 13.05.2014 (7 UF 361/13) entschieden, dass nach einer Trennungszeit von 10 Jahren die Unterhaltsansprüche verwirkt seien. Nach Ablauf eines derart langen Zeitraums, so das Gericht, besteht keine Verpflichtung mehr zur ehelichen Solidarität. Der Unterhalt sei verwirkt, weil die lange Trennungszeit einen schwerwiegenden Grund darstelle, der wegen grober Unbilligkeit zu einer Versagung des Unterhalts führe.

Grundstückswert beim Zugewinnausgleich

Eine erhebliche Rolle im Rahmen der Zugewinnausgleichsberechnung spielen regelmäßig bebaute oder unbebaute Grundstücke. Selten sind sich die Ehegatten über den Wert des Grundbesitzes einig. Dann ist ein Wertgutachten einzuholen. Wird allerdings das Grundstück innerhalb eines überschaubaren Zeitraums vor oder nach dem Bewertungsstichtag verkauft, ist nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (II-5 UF 71/14) der Verkaufspreis maßgebend und nicht der vom Sachverständigen ermittelte Wert.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die sachverständige Begutachtung eine Schätzung bleibe, der ein nach den Regeln von Angebot und Nachfrage ausgehandelter Marktwert aus einer stichtagsnahen Veräußerung vorzuziehen ist. Als stichtagsnah sieht das Gericht einen Zeitraum bis zu einem Jahr an.

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