Divolex Scheidungsanwälte

Tötung der Kindesmutter - Recht auf Umgang mit dem gemeinsamen Kind?

In Hannover ist ein Kindesvater wegen Tötung der Kindesmutter verurteilt worden. Er wünschte gerichtlich gergelten Umgang mit dem gemeinsamen Kind und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe. Nachdem dieser Antrag in erster und zweiter Instanz erfolglos blieb, hat der BGH Verfahrenskostenhilfe mit der Begründung bewilligt, dass in einem solchen Fall der Umgang nicht von vornherein ausgeschlossen ist, sondern geprüft werden muss, ob der Umgang dem Kindeswohl entspricht (BGH 13.04.2016 - XII ZB 238/15).

Gewalt- und Tötungsdelikte sind häufig Beziehungstaten. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, stehen nicht nur straf- sondern auch familienrechtliche Fragen im Raum. Das Familiengericht prüft, ob der Täter in der Lage ist, weiterhin Sorge für das gemeinsame Kind zu tragen und ob Umgang stattfinden kann. Dabei können Angaben im familiengerichtlichen Verfahren Einfluss auf das Strafverfahren haben, so dass zur Vermeidung von Nachteilen der aktuelle Stand der strafrechtlichen Ermittlungen im Blick behalten werden muss.

Auf Opferseite muss schnellstmöglich Schutz geschaffen werden, so dass allein die Einleitung eines Strafverfahrens - gerade wenn Kinder involviert sind - nicht ausreichend ist. Hier können über das Familiengericht Näherungsverbote sowie Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang erwirkt werden.

 

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