Divolex Scheidungsanwälte

Kein Trennungsunterhalt bei langjähriger Trennung

Trennen sich Ehegatten, schuldet der besserverdienende grundsätzlich für die Trennungszeit Trennungsunterhalt. Die Höhe des Unterhaltes errechnet sich aus der Differenz der Einkommen beider Ehegatten. Die Zahlungsverpflichtung dauert regelmäßig bis zur Scheidung an, häufig auch noch darüber hinaus.

In manchen Fällen leben die Ehegatten zwar lange Jahre getrennt, ohne dass Unterhalt verlangt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. den, dass der weniger verdienende Ehegatte eine neue Beziehung hat oder über ausreichend hohes Eigeneinkommen verfügt. Nach vielen Jahren der Trennung - ohne dass die Ehe geschieden ist - gibt es dann eine Bedarfssituation, die den Ehegatten - häufig die Ehefrau - veranlasst, Trennungsunterhalt zu verlangen. In einem solchen Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Beschluss vom 07.10.2019 - 7 UF 45/19 - festgestellt, dass nach einer Trennungsdauer von 20 Jahren ein Anspruch auf Trennungsunterhalt wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen sei. Bereits bei mehr als 10-jähriger Trennung ist nacheiner Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 13.05.2014 - 7 UF 361/13 - der Trennungsunterhalt versagt worden, weil angesichts der langen Dauer der Trennung der Gesichtspunkt der ehelichen Solidarität nicht mehr eingreife.

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