Divolex Scheidungsanwälte

Weniger Kindesunterhalt ab Juli!

Durch die Neuregelungen der Düsseldorfer Tabelle kannten die Unterhaltszahlungen für Kinder in den vergangenen Jahren nur eine Richtung: Nach oben! Durch die Erhöhung des Kindergeldes ab Juli 2019 können sich die Unterhaltszahler erstmals über eine Entlastung freuen: Der Kindesunterhalt sinkt ab Juli 2019 um jeweils 5,00 EUR pro Kind.

Diese Neuregelung ist ein guter Anlass, die Unterhaltszahlungen insgesamt zu überprüfen. Oft wurde der Unterhalt schon vor längerer Zeit festgelegt und es haben sich seitdem Änderungen ergeben, z.B. hat sich das Gehalt des Unterhaltszahlers geändert oder die Kinder haben die Schule beendet und erhalten während ihrer Ausbildung eine Vergütung. Deshalb besteht alle zwei Jahre die Möglichkeit, erneut Auskunft über das Einkommen und die persönlichen Verhältnisse zu verlangen und den Unterhalt an die neuen Verhältnisse anzupassen. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. wenn das Kind von einer Beförderung des Unterhaltszahlers erfahren hat, müssen noch nicht einmal die zwei Jahre abgewartet werden.

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