Die Trennung von Ehegatten zieht regelmäßig die Aufteilung des Vermögens nach sich. Aus Kostengründen wird häufig versucht, die vermögensrechtlichen Dinge untereinander und ohne Beteiligung von Anwälten oder Notaren zu regeln. Dabei ist aber Vorsicht angebracht. Solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, bedürfen Vereinbarungen zum Güterrecht der notariellen Form. Im laufenden Scheidungsverfahren kann die Vereinbarung auch zu Protokoll des Gerichts erklärt werden. Dabei müssen beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Ist die Ehe rechtskräftig geschieden, steht einer privatschriftlichen Vereinbarung nichts im Wege. Allerdings sollten die Beteiligten auch hier darauf achten, sich fachkundig beraten zu lassen, damit keine folgenschweren Fehler gemacht werden.