Lars Busch ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Neben dem Familienrecht und der Mediation widmet er sich der Beratung in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie der Testamentsvollstreckung.
Rechtsanwalt Busch ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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- Fachanwalt für Familienrecht
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