Divolex Scheidungsanwälte

Mieteinkünfte und Unterhalt

Auch Mieteinkünfte zählen zum Einkommen, das für die Berechnung des Unterhalts herangezogen wird. Allerdings ist es falsch, sich lediglich auf die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte zu verlassen. Diese berücksichtigen nicht die Besonderheiten des Unterhaltsrechts, so beeinflussen z.B. Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden oder Tilgungsleistungen bei kreditfinanzierten Immobilien das unterhaltsrelevante Einkommen.  Für die korrekte Unterhaltsberechnung ist die Hilfe durch einen Fachanwalt unerlässlich!