Divolex Scheidungsanwälte

Vorfälligkeitsentschädigung und Zugewinn

Bei der Ermittlung des Zugewinns können fiktive Vorfälligkeitsentschädigungen für Darlehen von Immobilien nicht berücksichtigt werden (BGH Beschluss v. 08.12.2021 – XII ZB 402/20). In der Zugewinnausgleichsberechnung werden daher nur die Restschulden der noch offen stehenden Darlehensvaluten bilanziert.