Divolex Scheidungsanwälte

Probleme im Umgang

Nicht selten streiten Eltern darüber, ob der Umgang mit dem Kind „richtig“ ausgeübt wird. Dazu gilt: Der umgangsberechtigte Elternteil darf über die Ausgestaltung des Besuchs bei ihm allein entscheiden, so z.B. über die Ernährung, den Medienkonsum, Freizeit- und Sportaktivitäten oder den Umfang der zu erledigenden Hausaufgaben. Auch dürfen Fotos von dem Kind gefertigt werden, solange sie für den privaten Gebrauch bestimmt sind und nicht im Internet veröffentlicht werden.

Gemeinsame Steuererklärung nach Trennung

Auch nach Trennung und Scheidung besteht die Verpflichtung für die Jahre des Zusammenlebens und für das Jahr der Trennung eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Für die Zeit nach der Trennung sind hierdurch bei einem Ehegatten entstehende steuerliche Nachteile durch den anderen Ehegatten auszugleichen. Den Ehegatten steht es frei, eine abweichende Vereinbarung zu treffen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 10.01.23 – 2 UF 212/22).

Irren ist tödlich!

Alle Kinder schlagen die Erbschaft aus, damit ihre Mutter die ganze Erbschaft ihres verstorbenen Ehemannes erhält. Dieser Effekt tritt aber nicht ein, weil der Ehemann Geschwister hat und diese zusammen mit der Ehefrau erben. Die Kinder versuchen den Irrtum zu reparieren, indem sie die Ausschlagungen anfechten. Damit bleiben sie aber erfolglos (BGH Beschluss vom 22.03.2023 Aktenzeichen IV ZB 12/22), weil eine falsche Vorstellung über die Erbfolge nicht zur Anfechtung berechtigt.

Gerade im Erbrecht sind Fehler oft nicht mehr zu beheben, so dass eine fachkundige Beratung im Vorfeld, z. B. bei Erstellung eines Testaments, und bei einem Erbfall unbedingt anzuraten ist.

Teilungsversteigerung in der Trennungszeit

Nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss v. 16.11.2022 – XII ZB 100/22) ist eine Teilungsversteigerung in der Trennungszeit nicht per se unzulässig. Gegenrechte wie der Einwand der Veräußerung des gesamten Vermögens, der Einwand des Rechtsmissbrauchs und der Einwand des Verstoßes gegen die eheliche Fürsorge- und Rücksichtnahmepflicht können im Wege des Drittwiderspruchsantrages geltend gemacht werden. Daneben gibt es Schutzanträge nach § 180 II, III ZVG. Da eine umfassende Interessenabwägung stattzufinden hat, ist anwaltliche Beratung erforderlich.

Wenn Juristen schaukeln…

Vermögen vor Gläubigern schützen, Pflichtteilsansprüche von einseitigen Kindern reduzieren und Vermögen steuerfrei auf den Ehegatten übertragen? Allweckmittel für solche Überlegungen kann die Güterstandsschaukel sein. Durch rechtzeitige und geschickte Wechsel der Güterstände zwischen Ehegatten können Fakten geschaffen werden, bei denen Gläubiger, einseitige Kinder oder den Staat in die Röhre schauen. Lassen Sie sich beraten! 

Übertragung der Entscheidung für eine Covid-19-Impfung

Können sich Eltern über die Impfung der Kinder gegen Covid-19 nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung auf einen Elternteil übertragen. Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Hierbei wird sich das Gericht an den aktuellen STIKO-Empfehlungen orientieren.

Streit vermeiden – Nachlass planen!

Ein guter Vorsatz für dieses Jahr: Streit verhindern und gleichzeitig Steuern sparen! Eine rechtzeitige und sorgfältige Nachlassplanung erschöpft sich nicht (nur) in der Erstellung eines Testaments, sondern schließt Aktivitäten zu Lebzeiten ein. Deshalb ist es nicht zu früh, sich mit der Gestaltung des Nachlasses zu beschäftigen. Lassen Sie sich beraten, welche Werkzeuge hierfür zur Verfügung stehen und von Ihnen genutzt werden sollten.

Neue Düsseldorfer Tabelle

Ab dem 01.01.2023 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Im Gegensatz zu den Vorjahren sind nicht nur die zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge, sondern auch die Selbstbehalte für den Unterhaltsschuldner erhöht worden. Dies bedeutet, dass der Unterhaltsschuldner mehr Einkommen behalten darf. Bestehende Unterhaltstitel müssen daher in beide Richtungen überprüft werden.

Mieteinkünfte und Unterhalt

Auch Mieteinkünfte zählen zum Einkommen, das für die Berechnung des Unterhalts herangezogen wird. Allerdings ist es falsch, sich lediglich auf die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte zu verlassen. Diese berücksichtigen nicht die Besonderheiten des Unterhaltsrechts, so beeinflussen z.B. Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden oder Tilgungsleistungen bei kreditfinanzierten Immobilien das unterhaltsrelevante Einkommen.  Für die korrekte Unterhaltsberechnung ist die Hilfe durch einen Fachanwalt unerlässlich!

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