Divolex Scheidungsanwälte

Teilungsversteigerung der ehelichen Wohnung?

Die Auseinandersetzung getrennt lebender Eheleute über gemeinsamen Grundbesitz ist ein sensibles Streitthema. Häufig können sich getrennt lebende Ehegatten nicht darüber einigen, ob das Haus oder die Eigentumswohnung verkauft oder von einem der Ehegatten übernommen wird. Dann bleibt nur der Weg in die Teilungsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft. Solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, ist allerdings eine solche Teilungsversteigerung nach einer Entscheidung des OLG Hamburg vom 28.07.2017 - AZ 12 UF 163/13 - unzulässig. Das Gericht stellt fest, dass es sich bis zur rechtskräftigen Scheidung noch um die Ehewohnung handelt, die gesetzlich geschützt sei. Dies gilt, wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 bereits festgestellt hat (Beschluss vom 28.09.2016, XII ZB 487/15) selbst dann, wenn beide Ehegatten dort nicht mehr wohnen.

Betreibt ein Ehegatte ungeachtet dieses Verbots trotzdem die Versteigerung, kann dem mit der sogenannten Drittwiderspruchsklage begegnet werden.

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