Divolex Scheidungsanwälte

Das Scheidungsverfahren - häufige Fragen:

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Bei Zerrüttung der Ehe - üblicherweise nach Ablauf des Trennungsjahres - kann mit anwaltlicher Hilfe ein Antrag auf Ehescheidung bei Gericht eingereicht werden. Es reicht, wenn einer der Ehepartner im Verfahren anwaltlich vertreten ist. Dieser Antrag wird dem getrennt lebenden Ehegatten zur Stellungnahme vom Gericht zugestellt. Gleichzeitig müssen beide Ehepartner dem Gericht Fragebögen zum Versorgungsausgleich vorlegen. Mit der Ehescheidung wird regelmäßig auch über den Versorgungsausgleich der während der Ehe erworbenen Anrechte (z.B. aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrrieblicher Altersvorsorge etc.) beider Parteien entschieden. Wenn alle Anwartschaften ermittelt sind, findet ein mündlicher Verhandlungstermin statt, in dem beide Ehepartner persönlich angehört werden. Danach kann die Ehescheidung mit dem Versorgungsausgleich vom Gericht ausgesprochen werden.

Wie lange dauert es? Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, wie schnell alle Auskünfte der Versorgungsträger zum Versorgungsausgleich dem Gericht vorliegen. Gibt es keine Korrekturen oder Nachfragen wegen ungeklärter Zeiten, ist überlicherweise von einer Verfahrensdauer von einem halben Jahr auszugehen.

Wieviel kostet es? Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für ein Scheidungsverfahren hängen vom festgesetzten Verfahrenswert ab. Dieser setzt sich zusammen aus dem Verfahrenswert für das Ehescheidungsverfahren (üblicherweise das dreifache Monatseinkommen beider Parteien) und dem Versorgungsausgleich (mindestens 1.000,00 Euro). Bei einem Verfahrenswert von z.B. 10.000,00 Euro entstehen Gerichtskosten von 482,00 Euro und Rechtsanwaltsgebühren von 1.683,85 Euro brutto pro Rechtsanwalt. Ist ein Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, diese Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

 

 

 

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