Unterhaltszahlungen an den untreuen Ehegatten sind ärgerlich. Deshalb kann der Erfindungsreichtum des gehörnten Partners groß sein. Während das Honorar für einen Detektiv durchaus erstattungsfähig sein kann, wenn es sich in Grenzen hält (bis ca. 500,00 EUR pro Tag), gilt dies für die Kosten einer GPS-Überwachung nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15.05.2013 (Az: XII ZB 107/08) entschieden, dass durch diese Form der Überwachung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unzulässigerweise eingegriffen werde. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse seien deshalb vor Gericht nicht verwertbar. Der Ehegatte, der die GPS-Überwachung in Auftrag gegeben hat, blieb auf den Kosten von ca. 3.700,00 EUR sitzen.