Divolex Scheidungsanwälte

Wenn Vertrauen missbraucht wird

Um z.B. im Fall einer Demenz handlungsfähig zu bleiben, erteilen viele vorsorglich Vollmachten an Dritte. Was passiert aber, wenn das Vertrauen in denjenigen, der aufgrund der Vollmacht für mich handeln soll, in die eigene Tasche wirtschaftet und mein Vertrauen missbraucht wird. Bereits bei Erstellung der Vollmacht gibt es Möglichkeiten, das Missbrauchsrisiko zu minimieren, z.B. durch die Benennung eines Kontrollbetreuers oder die exakte Regelung der Pflichten des Bevollmächtigten. Wenn die Vollmacht aber schon in der Welt ist, sollte diese zunächst - sofern möglich - widerrufen werden. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, über seine Geschäfte Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. Oft behauptet der Bevollmächtigte in Missbrauchsfällen, dass ihm das Geld geschenkt worden sei. Das muss aber von ihm detailliert dargelegt und bewiesen werden. Dies wird ihm in der Regel, insbesondere bei fachkundiger anwaltlicher Beratung, nicht gelingen. Der Vollmachtgeber ist gegen Missbrauch nicht schutzlos gestellt, vorbeugende Maßnahmen bei Erstellung der Vollmacht oder Rückforderungen im Falle des Missbrauchs sind möglich, der Gang zum Anwalt erspart hier viel Ärger.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.